Ratgeber
Eingliederungszuschuss (EGZ) beantragen: Schritt-für-Schritt
Stand: März 2026 · Lesezeit: 5 Min.
Was ist der Eingliederungszuschuss?
Der EGZ nach §88 SGB III ermöglicht es Unternehmen, bis zu 50% des Bruttogehalts eines neuen Mitarbeiters für bis zu 12 Monate vom Arbeitsamt erstattet zu bekommen.
Wer hat Anspruch?
- Arbeitgeber: Alle Unternehmen mit sozialversicherungspflichtiger Einstellung
- Arbeitnehmer: Personen mit Vermittlungshemmnissen
- Voraussetzung: Antrag vor Beschäftigungsbeginn
Höhe und Dauer
- Regelförderung: Bis 50% für max. 12 Monate
- Ältere (50+): Bis 50% für max. 36 Monate
- Schwerbehinderte: Bis 70% für max. 24 Monate
So beantragen Sie den EGZ
1. Kontaktieren Sie vor der Einstellung den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.
2. Füllen Sie das Antragsformular aus mit Arbeitsvertragsentwurf und Stellenbeschreibung.
3. Bearbeitungszeit: 2-4 Wochen. Nach Bewilligung monatliche Erstattung.
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