Ratgeber
Schwerbehinderte einstellen: Förderungen und Pflichten
Stand: 18.05.2026 · Lesezeit: 5 Min.
Schwerbehinderte einstellen: Förderungen und Pflichten für Arbeitgeber (Stand: Mai 2026)
Die Einstellung von Menschen mit Schwerbehinderung ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Inklusion, sondern bietet Arbeitgebern auch konkrete Vorteile. Oftmals sind schwerbehinderte Mitarbeiter hochmotiviert, loyal und verfügen über spezielle Kompetenzen, die das Unternehmen bereichern können. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Förderungen und Unterstützungsangeboten, die den Einstellungsprozess erleichtern und finanzielle Anreize schaffen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte rund um die Einstellung schwerbehinderter Mitarbeiter, die damit verbundenen Pflichten und die umfangreichen Förderungsmöglichkeiten.
Warum schwerbehinderte Mitarbeiter einstellen?
Neben dem sozialen Aspekt, Menschen mit Behinderung eine berufliche Perspektive zu bieten, profitieren Unternehmen auch wirtschaftlich von der Einstellung schwerbehinderter Mitarbeiter. Studien zeigen, dass gemischte Teams oft kreativer und innovativer sind. Zudem kann die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung das Image des Unternehmens positiv beeinflussen und die Kundenbindung stärken.
- Motivation und Loyalität: Schwerbehinderte Mitarbeiter schätzen ihren Arbeitsplatz oft sehr und zeigen eine hohe Leistungsbereitschaft.
- Spezielle Kompetenzen: Menschen mit Behinderung entwickeln häufig besondere Strategien und Fähigkeiten, um Herausforderungen zu meistern.
- Vielfalt und Innovation: Gemischte Teams fördern Kreativität und neue Denkansätze.
- Imagegewinn: Unternehmen, die Inklusion leben, werden von Kunden und Mitarbeitern positiv wahrgenommen.
Welche Pflichten haben Arbeitgeber?
Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 5 % ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen. Diese Pflicht wird als Beschäftigungspflicht bezeichnet. Arbeitgeber, die diese Quote nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe der Ausgleichsabgabe richtet sich nach der Anzahl der nicht besetzten Pflichtarbeitsplätze.
Die Erfüllung der Beschäftigungspflicht wird von den Integrationsämtern überwacht. Diese bieten auch Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der Inklusion im Unternehmen an.
Welche Förderungen gibt es für Arbeitgeber?
Um die Einstellung schwerbehinderter Mitarbeiter zu erleichtern, gibt es eine Vielzahl von Förderungen. Diese können in finanzielle Zuschüsse, Beratungsleistungen oder technische Hilfsmittel bestehen.
Finanzielle Förderungen
- Eingliederungszuschüsse: Diese Zuschüsse werden gezahlt, um die Einarbeitung von schwerbehinderten Mitarbeitern zu unterstützen. Die Höhe und Dauer der Zuschüsse richten sich nach den individuellen Bedürfnissen und der Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters.
- Zuschüsse zur behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung: Arbeitgeber können Zuschüsse für die Anpassung des Arbeitsplatzes an die Bedürfnisse des schwerbehinderten Mitarbeiters erhalten. Dies kann beispielsweise die Anschaffung spezieller Bürostühle, Software oder anderer Hilfsmittel umfassen.
- Lohnkostenzuschüsse: Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse erhalten, um die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern.
- Probebeschäftigung: Vor einer Festanstellung kann eine Probebeschäftigung vereinbart werden, um die Eignung des schwerbehinderten Menschen für die Stelle zu testen. Während der Probebeschäftigung können ebenfalls Förderungen in Anspruch genommen werden.
Beratungs- und Unterstützungsleistungen
- Integrationsfachdienste (IFD): Die IFD bieten Arbeitgebern und schwerbehinderten Menschen Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um die Beschäftigung.
- Integrationsämter: Die Integrationsämter sind die zentralen Ansprechpartner für Arbeitgeber bei der Umsetzung der Inklusion im Unternehmen. Sie bieten Beratung, Informationen und finanzielle Unterstützung.
- Rehabilitationsberater der Agentur für Arbeit: Die Rehabilitationsberater der Agentur für Arbeit unterstützen schwerbehinderte Menschen bei der Jobsuche und beraten Arbeitgeber bei der Einstellung.
Technische Hilfsmittel
Zur barrierefreien Gestaltung des Arbeitsplatzes können technische Hilfsmittel eingesetzt werden. Diese können von den Integrationsämtern gefördert werden.
- Spezielle Software: Software, die die Bedienung des Computers für Menschen mit Sehbehinderung oder motorischen Einschränkungen erleichtert.
- Ergonomische Arbeitsmittel: Spezielle Bürostühle, Tische oder Tastaturen, die die körperliche Belastung reduzieren.
- Kommunikationshilfen: Geräte, die die Kommunikation für Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderung erleichtern.
Wie finde ich schwerbehinderte Bewerber?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, schwerbehinderte Bewerber zu finden:
- Agentur für Arbeit: Die Agentur für Arbeit verfügt über eine spezielle Vermittlungsstelle für schwerbehinderte Menschen.
- Integrationsfachdienste: Die IFD können bei der Suche nach geeigneten Bewerbern unterstützen.
- Behindertenorganisationen: Behindertenorganisationen verfügen oft über ein Netzwerk von schwerbehinderten Menschen, die auf Jobsuche sind.
- Inklusive Jobportale: Es gibt spezielle Jobportale, die sich auf die Vermittlung von schwerbehinderten Menschen spezialisiert haben.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen
Frage 1: Was passiert, wenn ich die Beschäftigungspflicht nicht erfülle?
Antwort: Arbeitgeber, die die Beschäftigungspflicht nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe der Ausgleichsabgabe richtet sich nach der Anzahl der nicht besetzten Pflichtarbeitsplätze und ist gestaffelt.
Frage 2: Welche Kosten können durch die Einstellung eines schwerbehinderten Mitarbeiters entstehen?
Antwort: Durch die zahlreichen Förderungen können die zusätzlichen Kosten gering gehalten werden. Es gibt Zuschüsse für die Einarbeitung, die behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung und unter Umständen auch Lohnkostenzuschüsse. Die Integrationsämter und IFD beraten Sie gerne individuell.
Frage 3: Wo erhalte ich weitere Informationen und Beratung?
Antwort: Die wichtigsten Ansprechpartner für Arbeitgeber sind die Integrationsämter, die Integrationsfachdienste und die Agentur für Arbeit. Diese bieten umfassende Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um die Einstellung schwerbehinderter Mitarbeiter.
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